Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Hotel Bristol Berlin
Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2) Vertragspartner sind das Hotel Bristol Berlin (DHB Hotel Betriebs GmbH), nachfolgend Hotel, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Hotels beschränkt.
4) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.
5) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene
Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um zehn Prozent, anheben.
4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel ist berechtigt auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtanreise)
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4) Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht auf Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlaß zur Annhme hat, das die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm
entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr
100%. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntniss oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR
3.000,- , sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 750,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 25.000,- im Hoteloder
Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht
unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
3) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmänischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch
eine dem wirtschaflichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
6) Für Veranstaltungen gelten gesonderte AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Hotel Bristol Berlin
Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Bristol Berlin (DHB Hotel Betriebs GmbH),(nachfolgend Hotel) an Unternehmer.
2) Für Hotelaufnahmeverträge gelten nicht diese, sondern gesonderte AGB.
3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (nachfolgend Veranstalter) oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht. Selbst wenn das Hotel auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Veranstalters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss
1) Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande. Bis dahin sind alle Angebote des Hotels freibleibend und
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Hotel und Veranstalter ist der schriftlich geschlossene Veranstaltungsvertrag, einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Leistungen
1) Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert zu den jeweils geltenden Tagespreisen berechnet.
2) Das Hotel behält sich das Recht vor, andere als die im Vertrag genannten Räume dem Veranstalter für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, wenn die zur Verfügungstellung eines anderen Raumes unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
3) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dies gilt ebenfalls für die Veröffentlichung und Bewerbung der Veranstaltung in Form von Zeitungsanzeigen, Radio, Fernsehen, Social Media oder ähnlichem.
4) Alle gereichten Speisen und Getränke sind zum ausschließlichen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt.
Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Die vereinbarten Preisen verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Anpassung des jeweiligen Steuersatzes behält sich das Hotel das Recht vor, die Preise anzupassen.
2) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um zehn Prozent, anheben.
3) Für Veranstaltungen, die länger als bis 23:00 Uhr andauern, behält sich das Hotel das Recht vor, pro angefangene Stunde einen Sonderzuschlag für Personalkosten, der von der Art und dem Umfang der Veranstaltung abhängig ist als Nachtzuschlag, in Rechnung zu stellen.
4) Wird eine Umsatzgarantie auf Speisen und/oder Getränke vereinbart, so wird bei Nichterreichen dieses Umsatzes, der Betrag der vereinbarten Umsatzgarantie fällig.
5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar; maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Hotel.
6) Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich einer Verzugspauschale von 40,00 € zu berechnen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben vorbehalten.
7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Veranstalters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Rücktritt
1) Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben über wesentlicher Tatsachen, z.B. die Person des Veranstalters, der Teilnehmer oder den Zweck der
Veranstaltung, gemacht wurden;
• begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies vom Hotel bei Vertragsabschluss erkennbar war;
• ein Verstoß gegen diese AGB, Abschnitt Leistungen, Absatz 3 vorliegt oder
• eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß bezahlt wird
2) Bei Stornierung oder Nichterscheinen des Veranstalters kann das Hotel pauschalen Schadensersatz fordern. Je nach Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Hotel beträgt der Schadensersatz:
• bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn – kostenfrei
• bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vereinbarte Raummiete zuzüglich 35% des entgangenen Speisenumsatzes
• weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vereinbarte Raummiete zuzüglich 70% des entgangenen Speisenumsatzes
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste
Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3) Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1) Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu fünf Prozent wird vom Hotel bei der Abrechnung nur die tatsächliche Teilnehmerzahl berücksichtig. Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich fünf Prozent zugrunde gelegt.
2) Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3) Verschieben sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels, die vereinbarten Anfangs- oder Schusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich zum vereinbarten Preis einen Betrag berechnen, der sich nach dem Verhältnis der Überschreitung zur vereinbarten Dauer berechnet, es sei denn, die Verschiebung
beruht auf einem Verschulden des Hotels. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Die Ware, die seitens des Veranstalters im Hotel eingebracht wird, muss den gesetzlichen Lebensmittelhygienebestimmungen entsprechen. Sollte das Hotel den Verdacht haben, dass dies nicht der Fall ist, ist das Hotel berechtigt, die Annahme, Verarbeitung oder Inverkehrbringung der Ware zu verweigern. Der Verzehr der mitgebrachten Ware erfolgt auf Risiko des Veranstalters. Das Hotel haftet nicht für jedwede Schäden, die sich aus dem Verzehr dieser Ware ergeben.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1) Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden in der Regel vor Veranstaltungsbeginn vereinbart.
2) Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.
Eingebrachte Gegenstände
1) Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf Stellung von Hilfspersonal für den Transport und Auf- sowie Abbau von Waren und sonstigen Gegenständen, die vom Veranstalter oder Dritten eingebracht werden. Die Anlieferung von jeglichen Materialien hat grundsätzlich über die Warenannahme des Hotels (Uhlandstraße, Kempinski Plaza, in der Zeit von Mo-Fr, 6-15 Uhr) zu erfolgen. Ein entsprechender Hinweis, über Art und Umfang des anzuliefernden Materials ist frühzeitig dem Hotel zu geben. Für im Voraus eingebrachte Waren oder Gegenstände behält sich das Hotel das Recht vor, Aufwendungen wie Personal, Lagerung oder Aufbau, je nach Aufwand zu berechnen.
2) Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
3) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu
verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
4) Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dieses, darf das Hotel die Entfernung, Lagerung und Entsorgung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für
die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel, der eines höheren Schadens vorbehalten. Für
Materialien, die bewusst von Seiten des Veranstalters zur Entsorgung im Hotel belassen werden, ist das Hotel berechtigt, die entsprechende Entsorgung zu
berechnen.
Haftung des Veranstalters
1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich
oder ihn selbst verursacht werden.
2) Der Veranstalter hat die Einhaltung der der vertraglichen und der in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen durch Veranstaltungsteilnehmer,
-besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich sicherzustellen und haftet für etwaige Verstöße wie für eigene.
3) Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftungsbeschränkung des Hotels
1) Die Haftung des Hotels auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach
Maßgabe dieses Abschnitts eingeschränkt.
2) Das Hotel haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind, sofern beauftragt, die Verpflichtung zur Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Speisen und Getränke, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Veranstalter die vertragsgemäße Nutzung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Teilnehmern oder Personal des Veranstalters oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3) Soweit das Hotel gemäß der vorstehenden Nummer 2)) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die das Hotel bei
Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die es bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung typischerweise zu erwarten sind.
4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Hotels für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 25.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Hotels
6) Soweit das Hotel technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7) Die Einschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Haftung des Hotels wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz Verjährung Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Veranstalters sechs Monate ab dem Ende der Veranstaltung.
Schlussbestimmungen
1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsvertrag sind Bestandteil des Vertrages. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
2) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin.
3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 31. Januar 2020